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Das Sonderkündigungsrecht in punkto Krankenversicherung

April 29, 2017 Von: admin Kategorie: Versicherungen

Egal, um welche Art von Versicherung es sich handelt: die Verträge sind schnell unterzeichnet, will man jedoch kündigen, wird es einem nicht leicht gemacht. Nicht selten ergeben sich dann für den Versicherungsnehmer finanzielle Nachteile. Einen Vertrag kündigen bedeutet für zahlreiche Menschen Stress. Aus diesem Grunde verzichten sie nicht selten darauf eine Kündigung anzustreben, obgleich sie bessere Angebote von anderen Versicherungsunternehmen annehmen könnten, wodurch sich wiederum finanzielle Vorteile ergeben könnten.

Es gibt jedoch bestimmte Fälle, wo eine Kündigung problemlos möglich ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Sonderkündigungsrecht in Kraft tritt. Das Sonderkündigungsrecht bestand einst dann, wenn die Krankenkasse den allgemeinen Beitragssatz erhöht hat. Inzwischen ist eine außerordentliche Kündigung jedoch nur noch dann möglich, wenn eine Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt bzw. den bereits erhobenen Zusatzbeitrag nochmals erhöht.

Weiters kann eine außerordentliche Kündigung auch in Frage kommen, wenn die Krankenkasse, ihren Mitgliedern gegenüber, Rückerstattungen reduziert bzw. einstellt. In diesen Fällen ist eine außerordentliche Kündigung („Sonderkündigung“) durch den Versicherten durchaus möglich. Die Krankenkasse ist dazu verpflichtet ihre Mitglieder (einen Monat vor der Wirksamkeit der „Beitragserhöhung“) auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.

Betrachtet man das kommende Jahr 2011 in Bezug auf das Sonderkündigungsrecht, ist folgendes relevant: Der Zeitpunkt der Beitragserhöhung ist der 01.03.2011. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit bis zum 31.03.2011 seine Kündigung bei der jeweiligen Krankenkasse einzureichen. Die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse endet somit mit dem 31.05.2011. Und bis zum 01.06.2011 muss die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse beginnen.

Der Wechsel der Krankenkasse kann für den Versicherungsnehmer sehr lohnend sein. Bevor man sich aber für eine neue Krankenkasse entscheidet – egal ob es sich um eine private oder gesetzliche Krankenversicherung handelt – gilt es sich in Bezug auf die Rechte und Pflichten sehr genau zu informieren. Auf zahlreichen Webseiten werden so genannte Versicherungsrechner angeboten. Mit Hilfe derartiger bequemer Tools ist man in der Lage Vergleiche anzustellen und gewinnbringende Entscheidungen zu fällen.

Author admin

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